Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 2,5 Mio Euro festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist in erster Linie streitig, ob die Beklagte der zuständige Unfallversicherungsträger für das Unternehmen der Klägerin ist. In zweiter Linie begehrt die Klägerin die Aufhebung von Veranlagungs- und Beitragsbescheiden für die Jahre 2010 bis 2014.
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