OLG Zweibrücken - Beschluss vom 05.05.2009
4 W 25/09
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a;
Vorinstanzen:
LG Frankenthal (Pfalz), vom 11.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 319/08

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche eines in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätigen Arztes

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2009 - Aktenzeichen 4 W 25/09

DRsp Nr. 2009/10497

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche eines in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätigen Arztes

Hat ein Arzt ohne nähere schriftliche Vereinbarungen für eine private Zahnklinik mindestens 30 Stunden in der Woche Arbeitsleistungen erbracht und war er nur für diese tätig, so ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.

Tenor:

I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

II. Die Parteien haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte zu tragen.

Normenkette:

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a;

Gründe:

I.