Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 28.08.2018, Az.:
Die Beteiligten streiten über die Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer.
Die Beteiligte zu 2) hatte am Standort G... ein sogenanntes Replenishment Warehouse mit zuletzt ca. 320 Mitarbeitern betrieben, das auf Grund Interessenausgleichs vom 11.05.2018 zum Ablauf des 30.06.2018 vollständig stillgelegt wurde.
Der Antragsteller ist der für diesen Betrieb gewählte Betriebsrat.
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