Zuständigkeit der Krankenkasse für Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2008 - Aktenzeichen L 16 B 14/08 R
DRsp Nr. 2008/20504
Zuständigkeit der Krankenkasse für Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe
Die alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse als Einzugsstelle, bei abhängig Beschäftigten über die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu entscheiden, gilt auch dann, wenn diese Fragen nur einen Versicherungszweig außerhalb der Krankenversicherung betreffen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]