LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.10.2008
L 16 B 14/08 R
Normen:
SGB IV § 7a ;

Zuständigkeit der Krankenkasse für Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2008 - Aktenzeichen L 16 B 14/08 R

DRsp Nr. 2008/20504

Zuständigkeit der Krankenkasse für Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe

Die alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse als Einzugsstelle, bei abhängig Beschäftigten über die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu entscheiden, gilt auch dann, wenn diese Fragen nur einen Versicherungszweig außerhalb der Krankenversicherung betreffen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § 7a ;