Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 29.07.2021 - 4 Ca 359 a/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht.
In der Hauptsache streiten die Parteien über die Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III.
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