Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. April 2009 - 50 Ca 2739/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Annahmeverzugsentgelt, weil die beklagte Justizvollzugsanstalt ihr keine von ihr vorgeschlagene Arbeitszuweisung erteilt habe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|