LAG München - Urteil vom 28.04.2004
5 Sa 1380/03
Normen:
BetrVG § 1 § 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 06.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 13230/03

Zuständigkeit des Betriebsrates bei irrtümlicher Annahme eines selbständigen Betriebsteils - Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

LAG München, Urteil vom 28.04.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 1380/03

DRsp Nr. 2005/8160

Zuständigkeit des Betriebsrates bei irrtümlicher Annahme eines selbständigen Betriebsteils - Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

»1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig.2. Die Betriebsratsfähigkeit iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab.3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit iSd. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt.4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht.«

Normenkette:

BetrVG § 1 § 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht die Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung geltend.