LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.08.2022
L 18 AL 97/20
Normen:
SGG § 98; SGG § 202; GVG § 17a Abs. 1; GVG § 17a Abs. 2 S. 3; GVG § 17a Abs. 5; UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 4; SGB III § 176; SGB III § 181 Abs. 5 S. 1; SGB III § 181 Abs. 6; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 276; BGB § 280 Abs. 1 S. 2; AZAV a.F. § 5 Abs. 2 S. 1; AZAV a.F. § 5 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 24.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 235/16

Zuständigkeit des Sozialgerichts für Streitigkeiten aus einem Vertrag über die Erbringung von Aktivierungsleistungen für ArbeitsloseVerjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag über AktivierungsleistungenZertifikatsentzugHemmung der Verjährung durch Klageerhebung bei nicht hinreichender Individualisierung der Forderung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.08.2022 - Aktenzeichen L 18 AL 97/20

DRsp Nr. 2023/2860

Zuständigkeit des Sozialgerichts für Streitigkeiten aus einem Vertrag über die Erbringung von Aktivierungsleistungen für Arbeitslose Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag über Aktivierungsleistungen Zertifikatsentzug Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung bei nicht hinreichender Individualisierung der Forderung

Trotz Klageerhebung verjährt eine Forderung, wenn sie bezüglich des geltend gemachten Teilbetrags nicht hinreichend individualisiert ist. Die Individualisierung kann allerdings in erster Instanz noch nachgeholt werden und wirkt dann zurück. Es liegt aber keine hinreichende Individualisierung vor, wenn die Einzelbeträge höher sind als die geltend gemachte Klageforderung und auch keine Reihenfolge der Geltendmachung bestimmt wurde.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 24. August 2020 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 98; SGG § 202; GVG § 17a Abs. 1; GVG § 17a Abs. 2 S. 3; GVG § 17a Abs. 5; UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 4; SGB III § 176; SGB III § 181 Abs. 5 S. 1; SGB III § 181 Abs. 6; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 276; BGB § 280 Abs. 1 S. 2; AZAV a.F. § 5 Abs. 2 S. 1; AZAV a.F. § 5 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz.