Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 24. August 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz.
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