Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2017 in Sachen1
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 700,00 €, insgesamt also 1.000,00 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2016.
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