LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 27.09.2006
4 Ta 183/06
Normen:
ZPO § 81 § 120 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 18.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1216/04

Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Verfahren zur Überprüfung der Prozesskostenhilfe

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.09.2006 - Aktenzeichen 4 Ta 183/06

DRsp Nr. 2007/2702

Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Verfahren zur Überprüfung der Prozesskostenhilfe

Hat sich der beigeordnete Prozessbevollmächtigte bereits als Prozessbevollmächtigter im Prozesskostenhilfeverfahren bestellt, ist die Entscheidung über die Aufhebung der Bewilligung auch an diesen zuzustellen; die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO steht der Wiederaufnahme im Sinne des § 81 ZPO gleich.

Normenkette:

ZPO § 81 § 120 Abs. 4 ;

Gründe:

I.