A. Die Arbeitgeberin ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Stammkapital die Bundesrepublik Deutschland zu 75 % und das Land Berlin zu 25 % halten. Aufgaben und Grundsätze der Arbeitgeberin ergeben sich aus § 2 des Gesellschaftsvertrages vom 10. Mai 1976:
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