Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer personenbedingten krankheitsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.
Die am 14.05.1965 geborene Klägerin ist seit dem 01.04.1989 bei der Beklagten als Politesse zu einem Bruttogehalt von zuletzt 1.500,00 EUR beschäftigt.
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