BVerwG - Beschluss vom 15.07.2004
6 P 15.03
Normen:
BPersVG § 47 Abs. 2 § 54 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZBR 2004, 402
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 26.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 4356/02
VG Köln, vom 07.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 5424/02

Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; Unterstellungswechsel; Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirkspersonalrat

BVerwG, Beschluss vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 6 P 15.03

DRsp Nr. 2004/14708

Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; Unterstellungswechsel; Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirkspersonalrat

»Wird eine militärische Dienststelle auf Grund eines Organisationsbefehls des Verteidigungsministeriums der höheren Dienststelle eines anderen Geschäftsbereichs unterstellt mit der Folge, dass die der Dienststelle angehörenden Mitglieder des Bezirkspersonalrates ihr Amt verlieren, so liegt in dieser organisatorischen Maßnahme keine nach § 47 Abs. 2 BPersVG zustimmungspflichtige Versetzung.«

Normenkette:

BPersVG § 47 Abs. 2 § 54 Abs. 1 ;

Gründe:

I.