LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.12.2013
4 TaBV 90/13
Normen:
BetrVG § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 12/12

Zustimmungsersetzungsverfahren und ErledigungErledigung durch ZeitablaufZulässigkeit und die Begründetheit des Antrags

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.12.2013 - Aktenzeichen 4 TaBV 90/13

DRsp Nr. 2014/11429

Zustimmungsersetzungsverfahren und Erledigung Erledigung durch Zeitablauf Zulässigkeit und die Begründetheit des Antrags

Erklärt der Antragsteller ein Beschlussverfahren für erledigt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, ist nur zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist oder nicht. Auf die Zulässigkeit und die Begründetheit des Antrags zum Zeitpunkt der Erledigung kommt es nicht an.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 2 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über zwei Einstellungen.