LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.10.2006
4 Sa 434/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 13 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 26.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2060/05

Zutreffende Beurteilung eines Angestellten - beschränkte Überprüfung durch Arbeitsgericht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 434/06

DRsp Nr. 2007/9791

Zutreffende Beurteilung eines Angestellten - beschränkte Überprüfung durch Arbeitsgericht

1. Der Angestellte hat einen Anspruch darauf, dass die dienstliche Beurteilung über ihn wahr und hinsichtlich der Bewertung seines Verhaltens und seiner Leistung zutreffend ist. 2. Bei der Prüfung der Frage, ob ein Werturteil über den Angestellten im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens abgegeben worden ist, kann das Arbeitsgericht in der Regel nur nachprüfen, ob der Beurteiler die in der Beurteilung anzuwendenden Begriffe verkannt hat oder von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachfremde Erwägungen angestellt hat; das Gericht kann jedoch im Regelfall den Angestellten nicht selbst beurteilen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 13 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Richtigkeit einer dienstlichen Beurteilung des Klägers.

Der Kläger wendet sich gegen die am 30.06.2005 für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.01.2005 erteilte dienstliche Beurteilung. Er war Jahrzehnte lang als Verwaltungsangestellter beim damaligen A tätig und zuletzt eingruppiert in die Vergütungsgruppe IVb BAT. Zuletzt war er in der Bearbeitungsstelle zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bei dem damaligen A eingesetzt.