LSG Bayern - Urteil vom 22.02.2017
L 19 R 314/14
Normen:
FRG § 22 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 3 S. 1; SGB VI § 256b;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 26.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 949/12

Zuweisung von Entgeltpunkten nach dem Fremdrentenrecht in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an die Einstufung einer Beschäftigung in eine Qualifikationsgruppe

LSG Bayern, Urteil vom 22.02.2017 - Aktenzeichen L 19 R 314/14

DRsp Nr. 2017/8774

Zuweisung von Entgeltpunkten nach dem Fremdrentenrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Einstufung einer Beschäftigung in eine Qualifikationsgruppe

Die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe (Anl. 13 zum SGB VI) erfolgt, wenn jemand die Qualifikationsmerkmale vollständig erfüllt und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat. Auch ohne förmlichen Berufsabschluss kann aufgrund langjähriger Berufserfahrung eine höhere Qualifikationsgruppe zuerkannt werden, wenn Fähigkeiten erworben worden sind, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen.

1. Nach § 22 Abs. 1 FRG werden diese Entgeltpunkte über § 256b SGB VI unter Heranziehung der Anlagen 13 und 14 zum SGB VI ermittelt. 2. Die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe erfolgt, wenn jemand die Qualifikationsmerkmale vollständig erfüllt und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat. 3. Dabei kann auch ohne förmlichen Berufsabschluss aufgrund langjähriger Berufserfahrung eine höhere Qualifikationsgruppe zuerkannt werden, wenn Fähigkeiten erworben worden sind, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen.