LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.2006
3 Sa 1259/04
Normen:
GewO § 106 ; BGB § 305 Abs. 3 ; Satzung der Gewerkschaft ver.di § 29 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Marburg, vom 11.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 510/03

Zuweisung von Tätigkeiten in Gewerkschaftsorganisation

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.02.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 1259/04

DRsp Nr. 2006/19772

Zuweisung von Tätigkeiten in Gewerkschaftsorganisation

»Ein vormals als Geschäftsführer der Geschäftsstelle der ÖTV-Kreisverwaltung beschäftigter Arbeitnehmer kann nicht verlangen, als Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft ver.di beschäftigt zu werden.«

Normenkette:

GewO § 106 ; BGB § 305 Abs. 3 ; Satzung der Gewerkschaft ver.di § 29 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger als Bezirksgeschäftsführer zu beschäftigen.