I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei einem 22 Jahre zurückliegenden Arbeitsverhältnis gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geregelte Vorbeschäftigungsverbot in verfassungskonformer Auslegung regelmäßig nicht zur Anwendung und hindert damit die sachgrundlos befristete Neueinstellung einer ehemaligen Mitarbeiterin nicht.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.01.2020