I. Redaktionelle Leitsätze

Autor: Weyand

Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind - im Wege der Erfüllungswirkung gem. § 362 Abs. 1 BGB - verrechenbar.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.06.2019