I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Einführung und Anwendung des Software-Pakets Microsoft Office 365 im Unternehmen unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dieses Mitbestimmungsrecht steht dem Gesamtbetriebsrat zu, sofern die Einführung der Software aus zwingenden technischen Gründen betriebsübergreifend erfolgen sollte.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2022