Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Einführung und Anwendung des Software-Pakets Microsoft Office 365 im Unternehmen unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dieses Mitbestimmungsrecht steht dem Gesamtbetriebsrat zu, sofern die Einführung der Software aus zwingenden technischen Gründen betriebsübergreifend erfolgen sollte.
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