Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Seit Beginn der Coronapandemie und der schlagartigen Verbreitung von mobilem Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt werden kann, die Arbeit außerhalb des Betriebes wieder zu beenden. Einigkeit herrscht darüber, dass eine Widerrufsmöglichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam vereinbart werden kann. Insbesondere müssen die Widerrufsgründe hinreichend präzise benannt werden, was regelmäßig erheblichen Schwierigkeiten begegnet, da nicht jeder Fall, der zur Beendigung des Arbeitens an einem anderen Ort führen kann, antizipiert werden kann. Der bewährte Weg geht über eine Lockerung des Direktionsrechts, so dass der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des §
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