I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Kündigt der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund der Tatsache, dass diese sich einer Schutzimpfung gegen eine Coronainfektion verweigert, liegt kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB vor.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2022