IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung reiht sich in zahlreiche Entscheidungen ein, die in den letzten Monaten rund um die einrichtungsbezogenen gesetzlichen, aber auch arbeitgeberindividuell eingeführte Impfpflichten ergangen sind. Dass die zu entscheidende Rechtsfrage durchaus kontrovers gesehen werden kann, zeigt der Verfahrensgang. Während das Arbeitsgericht noch von einem Verstoß gegen das Maßregelungsverbot ausgegangen war und die Kündigung für unwirksam erklärt hatte, hatte das Berufungsgericht keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der aufgrund der Impfverweigerung ausgesprochenen Kündigung. Es darf somit mit Spannung erwartet werden, wie das BAG sich positionieren wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2022