6/17.7.2 Unterlassungsanspruch

Autor: Wertheimer

Besteht ein wirksames Nebentätigkeitsverbot, und übt der Arbeitnehmer dennoch ohne Genehmigung des Arbeitgebers eine Nebentätigkeit aus, steht ihm gegen den Arbeitnehmer ein Unterlassungsanspruch zu.

Klagbarkeit des Unterlassungsanspruchs

Die h.M. sieht in der Unterlassung zur Aufnahme oder Fortführung einer Nebentätigkeit lediglich eine unselbständige Unterlassungspflicht,5) weshalb der Unterlassungsanspruch nicht klagbar sein soll.6) Die Unterlassungspflicht sichere lediglich die Hauptpflicht des Arbeitnehmers, verfolge darüber hinaus aber keinen Eigenzweck.

Praxistipp

Führt die Nebentätigkeit zu einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers, die ihn z.B. körperlich so beansprucht, dass er seinen normalen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht mehr nachkommt, so ist dem Arbeitgeber zu raten, dem Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gem. § 320 Abs. 1 BGB entgegenzuhalten. Ein gesondertes Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage besteht dann in der Tat nicht.

Klagbarkeit bei Wettbewerbsverstoß