6/19.2.5 Andere Möglichkeiten zum flexibleren Aussteigen aus der Erwerbstätigkeit

Erforderlichkeit eines früheren Ausstiegs aus dem Erwerbsleben

Die Änderungen der Rentenzugangsgrenzen einschließlich der Rente mit 67, Verschärfungen beim Arbeitslosengeld (z.B. Abschaffung der "58er-Regelung") und die Abschaffung der staatlichen Förderung der Altersteilzeit haben die Möglichkeiten der Beschäftigten eingeschränkt, vor dem Regelrentenalter aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Dennoch besteht ein beachtlicher Bedarf bei den Beschäftigten, z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage ganz oder teilweise früher als zur Regelaltersgrenze aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Folgende Gestaltungsmöglichkeiten sind - ohne Anspruch der Vollständigkeit - denkbar:

Vorgezogene Altersrenten

1. Vorgezogene Altersrenten:Trotz Anhebung der Regelaltersgrenze können etliche Beschäftigte noch vorgezogene Altersrenten (z.B. für langjährige oder besonders langjährige Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen) in Anspruch nehmen.1)

Wertguthaben