Autor: Gröne |
- | Leistungen für bis zu acht Wochen jährlich für Pflegebedürftige, die mit mindestens dem Pflegegrad 2 eingestuft sind. | jährlich bis zu 1.612 Euro |
- | Die Hälfte des Pflegegeldes wird während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen fortgezahlt, wobei für den ersten und letzten Tag das Pflegegeld in vollem Umfang gezahlt wird. | |
- | Bei Übertragung aus Mitteln der Verhinderungspflege bei Versicherten, die mit mindestens dem Pflegegrad 2 eingestuft sind, zusätzlich bis zu 1.612 Euro. | bis zu 3.224 Euro |
- | Im Hinblick auf die Dauer der Fortzahlung des Pflegegeldes bei Übertragung aus Mitteln der Verhinderungspflege siehe Teil 11/7.3.2, dort "Praxistipp". |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|