Autor: Gröne |
Den zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Verträgen liegen neben dem
§ 23 SGB XI und § 110 SGB XI enthalten Sonderregelungen und verpflichtende Vorgaben für private Pflichtversicherungsverträge, die gegenüber den allgemeinen Regelungen des
Wegen dieser für das Zivilrecht untypischen Abhängigkeit vom SGB XI sind die MB/PPV 2015 und die Tarifbedingungen für alle Versicherer einheitlich und vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) erstellt und auch im Internet abrufbar.17)
17) | Siehe www.pkv.de. |
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