11/4.1 Allgemeines

Autor: Gröne

Um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können, müssen neben dem Versicherungsfall, d.h. dem Zustand der Pflegebedürftigkeit, besondere Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Diese sind sowohl in der sozialen Pflegeversicherung von der zuständigen Pflegekasse als auch in der privaten Pflegeversicherung von dem Versicherungsunternehmen vorab zu prüfen.

Letzte redaktionelle Änderung: 05.11.2020