2/17.5.4 Regelbedarfe an alle BG-Mitglieder

Autor: Klatt

Nach § 33 Abs. 1 SGB II erstreckt sich der Anspruchsübergang auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die wegen der quotalen Verteilung von Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft bei Zahlung des Unterhalts für alle BG-Mitglieder erspart worden wären. Hätte das Jobcenter bei Zahlung des Unterhalts bedarfsüberdeckendes Kindergeld auf die Leistungen der übrigen BG-Mitglieder anrechnen können, geht der Unterhaltsanspruch auch in Höhe dieser Leistungen auf das Jobcenter über.10)

Beispiel

Frau A ist mit Herrn A verheiratet. Dieser muss am 01.03.2013 eine viermonatige Haftstrafe antreten. Da Herr A wegen seiner Inhaftierung die Arbeitsstelle verloren hat, beantragt Frau A Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Nach deren Bewilligung überlegt der Sachbearbeiter des zuständigen Leistungsträgers, ob ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Frau A gegenüber ihrem Ehemann nach § 33 SGB II übergegangen sei.