3/4.1 Grundlage der Berechnung

Autoren: Klatt/Busse

§ 149 SGB III regelt die Höhe des Arbeitslosengeldes. Dabei sind maßgebliche Faktoren der Familienstatus, die Lohnsteuerklasse und das im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Arbeitsentgelt.

Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist das beim Ausscheiden abgerechnete beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich der Einmalzahlungen) des letzten Jahres, gerechnet vom letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses an vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (§ 150 Abs. 1 SGB III).