4/1.5 Beschäftigung und Selbständigkeit in Gesellschaften

Autor: Klatt

Auch in den verschiedenen Gesellschaftsformen sind Abgrenzungskriterien bei der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit zu beachten. Das BSG hat hier in den vergangenen Jahren Rechtssicherheit geschaffen, indem es in mehreren Urteilen Präzisierungen vorgenommen hat.

4/1.5.1 Beschäftigung in der GmbH

Ob mit der Tätigkeit in einer GmbH eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt aufgrund eines rechtlich bestehenden Weisungsrechts oder die Tätigkeit als Selbständiger erbracht wird, ist in der Praxis lange Zeit der Sozialgerichtsbarkeit als Einzelfallentscheidung überlassen worden.

Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist auch hier § 7 Abs. 1 SGB IV (siehe Teil 4/1.2). Das BSG hat hinsichtlich der Tätigkeit in einer GmbH mit zwei Urteilen vom 29.08.201241) entschieden, dass die Beurteilung der Tätigkeit in einer GmbH maßgeblich davon abhängig ist, ob ein vorliegt. Für solche Fälle kommt das zu dem Ergebnis, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, ungeachtet der tatsächlichen Umstände, ob ein solches Weisungsrecht auch wird. Es kommt auf die Rechtsmacht an. Wird das Weisungsrecht nicht ausgeübt, und ist diese Rechtsposition aber auch nicht wirksam abbedungen, gibt die formelle Vereinbarung den Ausschlag.