4/2.9 Fallbeispiel

Autor: Klatt

Sachverhalt

Geschäftsführer G der X-GmbH wünscht im Vorfeld einer Personalmaßnahme eine Beratung. Er berichtet, dass er den E als freien Mitarbeiter einstellen will. E soll die Aufgaben eines IT-Systemadministrators durchführen. E habe sich gerade selbständig gemacht. Der Auftrag der X-GmbH sei sein erster. Eigene Arbeitnehmer beschäftige der E naturgemäß nicht. Er soll sich umfassend um die EDV der X-GmbH kümmern. Wie hoch der Aufwand werde, lasse sich noch nicht absehen. Derzeit sei geplant, den E für 25 Stunden in der Woche zu beschäftigen. Er fragt nach der weiteren Vorgehensweise.

Beratungsgespräch

Die Frage, ob ein Vertragspartner ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter ist, entscheidet sich nach § 7 Abs. 1 SGB IV (siehe dazu Teil 4/1).

Der Rechtsanwalt sollte mit seinem Mandanten G folgende Fragen erörtern:

1.

Ist bereits ein Feststellungsverfahren durch einen Sozialversicherungsträger (z.B. die Krankenkasse) eingeleitet worden?

-

Ist ein Fragebogen von einem Sozialversicherungsträger übersandt worden?

-

Ist eine Betriebsprüfung angekündigt worden?

2.

Wenn ja, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Parteien vorsätzlich von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind?

-

Warum konnten die beteiligten Parteien davon ausgehen, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt?

3.

Wann ist die Beschäftigung aufgenommen worden?

4.