Autor: Klatt |
Geschäftsführer G der X-GmbH wünscht im Vorfeld einer Personalmaßnahme eine Beratung. Er berichtet, dass er den E als freien Mitarbeiter einstellen will. E soll die Aufgaben eines IT-Systemadministrators durchführen. E habe sich gerade selbständig gemacht. Der Auftrag der X-GmbH sei sein erster. Eigene Arbeitnehmer beschäftige der E naturgemäß nicht. Er soll sich umfassend um die EDV der X-GmbH kümmern. Wie hoch der Aufwand werde, lasse sich noch nicht absehen. Derzeit sei geplant, den E für 25 Stunden in der Woche zu beschäftigen. Er fragt nach der weiteren Vorgehensweise.
Die Frage, ob ein Vertragspartner ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter ist, entscheidet sich nach § 7 Abs. 1 SGB IV (siehe dazu Teil 4/1).
Der Rechtsanwalt sollte mit seinem Mandanten G folgende Fragen erörtern:
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