4/7.7 Änderungen des KSVG im Zuge der Covid-19-Pandemie

Autor: Klatt

Die Covid-19-Pandemie hat Künstler erheblich getroffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, da eine Ausübung der Tätigkeit über längere Zeiträume nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen am KSVG vorgenommen mit dem Ziel, die Negativfolgen der Pandemie für Künstler und Publizisten abzumildern und die Liquidität von Unternehmen zu erhalten.

Mit Wirkung zum 23.07.2021 wurde § 34a in das KSVG aufgenommen. Danach leistet der Bund im Haushaltsjahr 2022 einen Entlastungszuschuss i.H.v. 84.558.000 Euro an die Künstlersozialkasse. Dieser Entlastungszuschuss stellt sicher, dass der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auch für das Jahr 2022 stabil bei 4,2 % gehalten werden kann.