6/1.2 Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit

Autor: Nau

Bei der Abgrenzung von nichtselbständiger Arbeit zu selbständiger Tätigkeit ist zunächst zu berücksichtigen, dass beide Begriffe nicht gesetzlich definiert sind, so dass maßgebend das Gesamtbild der ausgeübten Tätigkeit ist.

Die vorzunehmende Abgrenzung hat vor allem praktische Relevanz, da in Fällen pflichtversicherter Selbständiger gem. § 2 SGB VI im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten diese ihre Beiträge in vollem Umfang selbst tragen müssen (vgl. §§ 168 Abs. 1 Nr. 1, 169 Nr. 1 SGB VI; §§ 14 ff. KSVG).

Die selbständige Tätigkeit ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass das Unternehmerrisiko selbst6) getragen wird, dass die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft7) im Gegensatz zur persönlichen Abhängigkeit durch Eingliederung in einen Betrieb bzw. eine Arbeitsorganisation besteht und dass Weisungsfreiheit8) hinsichtlich Art und Weise der Ausgestaltung der Tätigkeit sowie Arbeitszeit sichergestellt ist.