9/6.1 Rechtsgrundlagen des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX

Autor: Senger-Sparenberg

Von besonderer praktischer Relevanz sind die Voraussetzungen, unter denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen oder eines diesem gleichgestellten Arbeitnehmers rechtmäßig ist. Rechtsgrundlage zum Kündigungsschutz bilden die §§ 168 - 175 SGB IX. In diesem Vierten Kapitel ("Kündigungsschutz") des Dritten Teils ("Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - Schwerbehindertenrecht") des SGB IX finden sich Regelungen zum Kündigungsschutz bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und für die Änderungskündigung. § 175 SGB IX normiert einen sogenannten erweiterten Beendigungsschutz für einige wenige automatische Beendigungstatbestände für das Arbeitsverhältnis und unterwirft sie ebenfalls dem Zustimmungsverfahren.

Letzte redaktionelle Änderung: 06.02.2019