9/6.3 Arbeitgebermandat

Autor: Senger-Sparenberg

Gegenstand des Mandats ist die Vertretung eines Arbeitgebers gegenüber einem schwerbehinderten Menschen oder einem Gleichgestellten im Rahmen einer Kündigung.

9/6.3.1 Fragerecht des Arbeitgebers

Die falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung kann den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen.58) Die Behinderung selbst ist aber nicht immer eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Arbeitnehmers i.S.v. § 119 Abs. 2 BGB. Nur dann, wenn aufgrund der Behinderung die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung erheblich beeinträchtigt ist, kommt eine Anfechtung in Betracht. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber diese Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit hätte erkennen können.59)

Ob der Arbeitgeber bei Einstellungsgesprächen ein tätigkeitsneutrales Fragerecht im Hinblick auf eine bestehende Schwerbehinderung hat, ist äußerst umstritten. Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass dies der Fall ist.60) Weite Teile des Schrifttums beurteilen dies mit Blick auf § Abs. und der europarechtlichen anders. Unstreitig darf der Arbeitgeber tätigkeitsneutral nach einer Schwerbehinderung fragen, wenn er mit der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen die Pflichtquote (§ ) erfüllen will.