Checkliste: Abgrenzung von
wendet das BAG ein dreistufiges Prüfungsverfahren an:
Stufe 1 |
Untersuchung der Vereinbarungen der Vertragspartner, wobei allein der Geschäftsinhalt maßgebend sein soll. |
Stufe 2 |
Überprüfung der tatsächlichen Vertragsdurchführung. Widerspricht diese den vertraglichen Vereinbarungen, so entscheidet allein die rechtliche Einordnung. |
Stufe 3 |
Gesamtbetrachtung aller für die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen wesentlichen Umstände und Abwägung. |
Zur
Differenzierung von
Arbeitnehmerüberlassung
§§ |
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Arbeitnehmer werden einem Dritten zwecks ("unkonkreter") Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt |
Geschuldet ist konkreter Leistungserfolg |
Geschuldet ist die Leistung ganz konkret vereinbarter Dienste |
Ansprüche an Arbeitserfolg nicht definiert, Ansprüche an Arbeitnehmer definiert |
Genaue Ausgestaltung des Leistungserfolgs im Vertrag |
Genaue Beschreibung der vereinbarten Tätigkeiten |
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