LG Paderborn - Urteil vom 06.12.1994 (7 O 686/94) - DRsp Nr. 1999/8227
LG Paderborn, Urteil vom 06.12.1994 - Aktenzeichen 7 O 686/94
DRsp Nr. 1999/8227
Wendet sich der Arbeitgeber an die Hauptfürsorgestelle, um die Zustimmung zur Kündigung nach dem SchwbG zu erhalten, stellt dies in der Rechtsschutzversicherung den Eintritt des Versicherungsfalles dar.
Normenkette:
ARB § 14 Abs. 3;
Entscheidungsgründe:
(abgekürzt gemäß § 495 aZPO)
Die Klage ist begründet.
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