Die Beteiligten streiten darüber, ob der ehemalige Arbeitgeber des Klägers, die Beigeladene, von einer Vergütung für Diensterfindungen zu Recht Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat.
Der Kläger hat während seiner Anstellung bei der Beigeladenen (MPI) mehrere Erfindungen, so genannte Diensterfindungen, gemacht. Das MPI hat von seinem Recht als Arbeitgeber Gebrauch gemacht, diese Erfindungen unbeschränkt in Anspruch zu nehmen. Dafür erhält der Kläger die vertraglich festgesetzte Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (
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