Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 26. Juni 2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 EUR festgesetzt. Der Streitwert erster Instanz wird in Abänderung der Streitwertfestsetzung in dem angefochtenen Urteil auf die Wertstufe bis 16.000,00 EUR festgesetzt.
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