Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 16. Dezember 2013 wird verworfen.
Dem Angeklagten wird jedoch gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 40,- € zu zahlen. Die erste Rate ist am 4. Juni 2014 zu entrichten. Die Folgeraten sind jeweils am 3. Werktag des Monats fällig.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I.
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