Auf die Beschwerden des Antragsgegners sowie der Beigeladenen zu 1 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Februar 2021 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladenen zu 2 und 3 tragen ihre außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren selbst.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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