2/13 Die Inflationsausgleichsprämie im Arbeitsrecht

Autor: Weyand

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Geldbetrag von bis zu 3.000 Euro als sogenannte Inflationsausgleichsprämie gewähren. Eine entsprechende Regelung findet sich im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, das am 25.10.2022 veröffentlicht wurde.1)

Hinweis

Die Zahlung ist - der Begünstigungszeitraum reicht bis zum 31.12.2024 - bis Ende des Jahres 2024 steuer- und abgabenfrei, wenn sie "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht wird (§ 3 Nr. 11c EStG).

Inzwischen finden sich, wie jüngst in der Metall- und Elektroindustrie, erste tarifvertragliche Regelungen, in denen die Zahlung dieser Prämie als Anspruch ausgestaltet ist. Ihre Gewährung hat steuerrechtliche Implikationen, ist aber auch mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragen verbunden:

Begünstigter Personenkreis