2/9 Schutz von Arbeitnehmerrechten durch das neue HinSchG

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)1) ist die deutsche Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie,2) die einen standardisierten Schutz von Personen festlegt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Bis zum 17.12.2021 mussten die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie in nationale Gesetzte überführen. Wie die meisten EU-Länder hat aber auch Deutschland diese Frist verstreichen lassen und erst am 27.07.2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch am 10.02.2023 vom Bundesrat abgelehnt wurde. Schließlich wurde im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss erzielt. Die Verkündung im Bundesgesetzesblatt erfolgte am 02.06.2023, in Kraft getreten ist das HinSchG am 02.07.2023.

Für die deutschen Steuerzahler wird die verspätete Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie voraussichtlich teuer werden. In ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt die Europäische Kommission wegen der verspäteten Umsetzung Strafzahlungen, die sich auf über 30 Mio. Euro belaufen könnten.