VG Regensburg, vom 01.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen RO 8 K 00.1560
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer; - Schuldner der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz; Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, - Verleiher von Leiharbeitnehmern als Schuldner der -; - Verfassungsmäßigkeit bei betriebsbedingter Unmöglichkeit, Schwerbehinderte einzustellen; Arbeitgeber, Verleiher als - der Leiharbeitnehmer; Leiharbeitnehmer, Verleiher als Arbeitgeber der -; - als Beschäftigte des Verleihers; Schwerbehindertenbeschäftigungspflicht bei Arbeitnehmerüberlassung
BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 5 C 26.01
DRsp Nr. 2006/8656
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer; - Schuldner der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz; Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, - Verleiher von Leiharbeitnehmern als Schuldner der -; - Verfassungsmäßigkeit bei betriebsbedingter Unmöglichkeit, Schwerbehinderte einzustellen; Arbeitgeber, Verleiher als - der Leiharbeitnehmer; Leiharbeitnehmer, Verleiher als Arbeitgeber der -; - als Beschäftigte des Verleihers; Schwerbehindertenbeschäftigungspflicht bei Arbeitnehmerüberlassung
»Die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe nach § 11SchwbG F. 1986 trifft bei der Arbeitnehmerüberlassung den Verleiher als Vertragsarbeitgeber der Leiharbeitnehmer.«