Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages für Lektoren. Der Kläger, britischer Staatsangehöriger, hat mit dem Beklagten, vertreten durch die Universität ... am 14.8.1990 für die Zeit vom 1.11.1990 bis 31.7.1993 und am 21.5.1993 für die Zeit vom 1.8.1993 bis 31.7.1995 einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Als Befristungsgrund ist in § 1 dieser beiden Verträge aufgeführt:
"Lehrkraft für die Ausbildung in Fremdsprachen (§
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