Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach dem
Die Klägerin ist seit August 1988 als Kommissionierin bei der Beklagten, die einen Großhandel für Blumen, Pflanzen und Sämereien betreibt, beschäftigt. Sie ist Gewerkschafts- und Betriebsratsmitglied. Im Januar 1995 teilte die Klägerin der Beklagten mit, sie beabsichtige, an dem vom zuständigen Ministerium als Arbeitnehmerweiterbildung anerkannten Seminar "Rhetorik für Beruf und Alltag" der Volkshochschule Solingen in der Zeit vom 18. bis 21. April 1995 teilzunehmen und beanspruche dafür Bildungsurlaub nach dem
Mit Schreiben vom 30. Januar 1995 teilte die Beklagte der Klägerin mit:
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