ArbG Wuppertal, vom 19.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BVGa 12/89
Beschlussverfahren: Zulässigkeit einer Unterlassungsverfügung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.1990 - Aktenzeichen 12 TaBV 9/90
DRsp Nr. 2001/14467
Beschlussverfahren: Zulässigkeit einer Unterlassungsverfügung
1. Eine Unterlassungsverfügung kann nach § 938ZPO zur Sicherung der Beteiligungsrechte auch dann zulässig sein, wenn als Rechtsgrundlage des Unterlassungsanspruchs nur § 23 Abs. 3BetrVG angenommen wird.2. Für den Verfügungsgrund ist im Rahmen der nach §§ 935, 940ZPO gebotenen Interessenabwägung einzubeziehen, ob für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer mitbestimmten Regelung die beantragte Anordnung zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich ist.