Betriebsrat: Beteiligungsanspruch bei geplanter Stilllegung - Neunstallierung
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.1990 - Aktenzeichen 2 TaBV 4/90
DRsp Nr. 2002/6608
Betriebsrat: Beteiligungsanspruch bei geplanter Stilllegung - Neunstallierung
Beabsichtigt der Arbeitgeber einen - bisher - betriebsratslosen Betrieb stillzulegen und wird sodann ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser nach § 111 ff. BetrVG zu beteiligen, wenn bis zum Zeitpunkt der Konstituierung des Betriebsrats noch nicht alle zur Stillegung des Betriebs notwendigen Rechtshandlungen vorgenommen sind - hier: Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Nr. 1 KSchG.