I.
Mit seiner am 01.06.1990 bei dem Arbeitsgericht Minden eingegangenen Antragsschrift begehrt der Betriebsrat von dem Arbeitgeber, dieser solle es unterlassen, Mitarbeiter zu verpflichten, an jedem Dienstleistungsabend zu arbeiten.
Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen des Einzelhandels. Er betreibt in M. einen Markt für Lebensmittel und Verbrauchsgüter und beschäftigt dort etwa 50 Arbeitnehmer. Antragsteller ist der dort gebildete Betriebs rat.
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